Besonderheit Audi BKK

Die Konditionen des GKV-Kooperationsvertrages mit der Audi BKK (GRP-VNR 180170478) weichen von den übrigen GKV-Kooperationsverträgen der DKV ab.

Grundsätzlich handelt es sich um eine Kooperation gemäß §194 SGB V. Im Gegensatz zu einer klassischen Kooperationsvereinbarung wurden hier die Konditionen denen des bestehenden Kollektivrahmenvertrages mit der VW-Bank (GRP-VNR 180181089) angeglichen. 
Informationen zum Kollektivrahmenvertrag mit der VW Bank finden Sie im Bereich: Firmengruppenversicherung >  Besondere Kooperationen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Herrn Gordon Schmidt
0173/6 21 72 90
gordon.schmidt@dkv.com
Direktionsbeauftragter für die
Betreuung und Vermittlung von
Mitgliedschaften

 

Über den Kooperationsvertrag können alle geöffneten Tarife der Einzelversicherung angeboten werden.

Aufgrund der aktuellen Beitragsanpassung werden die Spezial-Zahntarife ZE50 und ZE85 zum 01.07.2016 für den Neuzugang geschlossen!

Über den Kooperationsvertrag können natürlich die weiterhin attraktiven Tarife KombiMed Zahn Tarif KDT50 und KDT85 vermittelt werden.

Versicherbar sind die Mitglieder der Audi BKK, deren ständiger Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrages in der Bundesrepublik Deutschland liegt.

Sie profitieren von folgenden Vergünstigungen:

  • Beitragsvorteil wie bei GKV-Kooperationen üblich
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Verzicht auf die Wartezeiten - Ausnahme Tarife: UZ1/2, KKHT, KKUR, KTOG, KDT, PSP  und KBCK
  • Ein verlängertes Widerrufsrecht bis zu 6 Monaten - "6 Monate-Geld-zurück-Garantie" für alle geöffneten Ergänzungstarife zur GKV

 

 



Wie kann ich ein Angebot erstellen?
Dieser Kooperationsvereinbarung mit der Audi BKK mit der Gruppenkopfnummer 180170478 erscheint in EASY. Angebot und Antragserstellung sind über EASY möglich.

Wie kann ich einen Antrag aufnehmen?
a) Normaler Papier oder PDF Antrag verwenden (entsprechende Gruppenkopfnummer eintragen).
b) Der Kooperationsvertrag mit der Audi BKK ist in EASY und SmartFill hinterlegt. 

Ein Abschluss über die Kooperationsvereinbarung mit der Audi BKK ist über die Gruppenkopfnummer 180170478 zu beantragen.

Bei Umstellung aus der Einzelversicherung in den Kooperationsvertrag bitte die Umstellungserklärung G1/11 (SAP 50070345) verwenden.

Die Kundenvorteile aus dem Kooperationsvertrag sind in einem Dokument, das sogenannte Informationsblatt zusammengefasst.

  • Das Informationsblatt muss dem Kunden bei Abschluss des Vertrages (Antragsaufnahme) ausgehändigt werden.
  • Bitte im Antrag einen Vermerk aufnehmen, dass Sie das Infoblatt ausgehändigt haben.
  • Die in dem Infoblatt genannten Punkte sind Gegenstand des Versicherungsvertrages. Dies wird dem Kunden auch zusätzlich in der Police dokumentiert.

Die Antragsformulare sowie die AVB und KiB finden Sie im Ergo-Formularcenter unter Druckstücke Firmenkunden im Bereich GKV-Kooperationen.

Die Anträge können auf dem üblichen Weg bei der DKV eingereicht werden. 

Die folgenden besonderen Formulare stellen wir Ihnen hier als pdf-Dateien zum Download bereit:

KIB mit GV-Beiträgen

KIB Tarif KSHR

Download

KIB Tarif KHMR

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KIB Tarif KDTK85                                                                                

Download

KIB Tarif KDT70

Download

KIB Tarif KDTP100                                                           

Download

KIB Tarif KDBE

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KIB Tarif KDBS

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IPID:

 

IPID KombiMed Zahn KDT50/KDTK85, KDBE, KDBS- ohne KDT     

Download


Infoblatt/Sondervereinbarung:

 

Ergänzende Sondervereinbarung zum Antrag bei Nachversicherung (Bestand)

Download

Ergänzendes Infoblatt zum Antrag bei Neugeschäft

Download


Definition Bestand: Alle VNR im Bestand des Kooperationsvertrages mit Beitragsvorteil, die vor dem 01.7.2016 zustande gekommen sind. Im Bestand können die Spezial-Tarife ZE50 und ZE85 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verkauft werden:

  • bei Anmeldung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)

  • bei Umstellungen von Bestandskunden (z.B. Option bei Tarif ZE50 zur Umstellung in ZE85 und bei Tarif ZE85 zur Umstellung in die Tarife ZE85 plus KombiMed Tarif DBE)    

  • Die ZE-Tarife sind in einigen Altersgruppen günstiger als die Alternative KDT50/KDT85.

       

Im Rahmen der Beratungspflicht muss dem Kunden immer die günstigste Tarifvariante angeboten werden.

  • Die spezielle Sondervereinbarung (Nachversicherung im Bestand) muss dem Kunden bei Abschluss des Vertrages (Antragsaufnahme) ausgehändigt werden!

  • Bitte im Antrag einen Vermerk aufnehmen, dass Sie die Sondervereinbarung ausgehändigt haben



Die Tarife ZE unterscheiden sich wie folgt von den bekannten KombiMed-Tarifen KDT50 und KDTD85:

  • Versicherte der Audi BKK erhalten bei einem mindestens fünf Jahre gepflegtem Zahnarzt-Bonusheft eine
    5% -ige Mehrleistung bei Zahnersatz. Dies erhöht die Erstattung bei dem Tarif ZE50 auf 55% und bei ZE85 auf 90%.

  • Optionsrecht in den Tarifen ZE50 oder ZE85 zur einmaligen Höherversicherung ohne eine erneute Risikoprüfung: 
    Die Option gilt bei Tarif ZE50 zur Umstellung in ZE85 und bei Tarif ZE85 zur Umstellung in die Tarife  ZE85 plus KombiMed Tarif DBE und kann jeweils zum Ersten des Monats wahrgenommen werden, in dem der/die Versicherte sein/ihr 25., 30., 35., 40., 45. Oder 50. Lebensjahr vollendet. Der Antrag auf Höherversicherung kann frühestens zwei Monate vor und muss spätestens einen Monat nach Vollendung des entsprechenden Termins gestellt werden. Ein eventuell zuvor schon bestehender versicherungsmedizinischer Zuschlag für den Tarif ZE50 wird bei der Umstellung in Tarif ZE85 entsprechend der Ursprungsanamnese neu bewertet

 

Monatliche Beiträge für die Spezialtarife ZE50 und ZE85 – Stand 01.07.2018: Nur für Bestandsgeschäft


ZE50

 

Alter 0 - 19

0,50 €

20 bis 64 Jahre

6,50 €

Ab 65 Jahre

11,50 €

 

ZE85

 

Alter 0 - 19

1,50 €

20 bis 64 Jahre

38,50 €

Ab 65 Jahre

49,50 €